Zuschüsse und Anträge

Ehrenamtsbeihilfe

Anforderungen zur Beantragung der ehrenamtlichen Beihilfe Stand 2022

Für den Erstantrag:

  • Mindestalter 18 Jahre!
  • für den Erstantrag müssen die beiden Formulare ausgefüllt werden(das, was jedes Jahr ausgefüllt werden muss und zusätzlich dasFormular für den Erstantrag)
  • es werden 80h Ausbildung benötigt (davon sind nur 40h derModulkurs)!!
  • weitere anrechenbare Fortbildungen: z.B. Rovercamp, TSL, Zoom,BST, Tentakel o.ä. (mit jeweils 10h), Präventionsschulungen und derErste-Hilfe-Kurs (6,75h (9 Unterrichtsstunden á 45min))
  • die Fortbildungen zählen erst ab dem Ende des Modulkurses(Grundausbildung!)
  • Die 80h müssen NICHT alle in einem Jahr gemacht werden, d.h.man kann das z.B. auch auf zwei oder mehr Jahre verteilen!
  • nach den 80h kann die Beihilfe sofort beantragt werden, allerdingsbeginnt der Zeitraum für die Beihilfe erst nach der letzten Ausbildungsstunde (d.h. der letzten Fortbildung)! (z.B. letzte der 80 Ausbildungsstunden am 03.06. –> Beihilfe für das Jahr wird nur anteilig ab dem 03.06. ausgezahlt)
  • es wird eine aktuelle (nicht älter als 3 Jahre) Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtsstunden á 45min) benötigt und eine Fortbildung gemäß der Präventionsordnung.
  • Leitende, die in einem pädagogischen Studium (Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Erzieher/innen, Erziehungswissenschaften, Psychologie) (mind. 3 Semester abgeschlossen) stehen bzw. dieses abgeschlossen haben, benötigen für den Erstantrag nur den Erste-Hilfe-Kurs.

Für Folgeanträge

  • es muss pro Jahr eine Fortbildung (s.o., mind. 10h) besucht werden (das gilt auch für Studenten)
  • Der Antrag muss von Euch und vom Stammesvorstand unterschrieben werden.
  • Die ehrenamtliche Beihilfe ist auf maximal 250 Euro pro Person begrenzt. Das bedeutet: Wenn das Budget nicht ausgereizt wird, bekommt man 250 Euro für das komplette Jahr. Ansonsten kann der Betrag entsprechend niedriger ausfallen (abhängig von der Anzahl der Beantragungen).

Die Abgabefrist für den Antrag endet jeweils am 31. März des folgenden Jahres!

Zuschüsse für Lager (ABER) und Fortbildungen (THEPRO)

Anforderungen zur Beantragung von ABER und THEPRO Stand 2022

Für die Förderung von Ferienfreizeiten (ABER) Antrag:

  • Gefördert werden Maßnahmen ab einem Wochenende (An- und Abreise = 1 Tag) mit mindestens sieben Teilnehmenden und einer Leitungskraft.
  • Mindestens eine der teilnehmenden Leistungskräfte muss eine Grundausbildung (Modulkurs) nachweisen können.
  • Für die Förderung muss eine ausgefüllte Teilnehmenden-Liste mit Unterschrift des Veranstalters und ein schriftlicher Nachweis (z.B. Zeltplatz- oder Hausrechnung) mit Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer eingereicht werden.
  • Er kann parallel zu einem LJP-Antrag (DPSG Paderborn) gestellt werden.
  • Es darf kein Gewinn / Überschuss erzielt werden. Die Gesamtzuschüsse der Maßnahme sowie 10% Eigenanteil der Gesamtkosten dürfen die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Die Verantwortung liegt beim Veranstalter der Maßnahme.
  • Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Zahl der eingereichten Anträge. Gefördert wird je Teilnehmenden, pro Tag.
  • Bezuschusst werden Teilnehmende im Alter von 7-27 Jahre.
  • Nach Richtlinien des Jugendrings wird für sieben Teilnehmende eine Leitungskraft (ab 18 Jahren) bezuschusst.
  • Der Antrag ist zeitnah einzureichen, jedoch bis spätestens 31.März des Folgejahres.

Förderung Aus- und Fortbildungsveranstaltungen (THEPRO)

  • Gefördert werden Maßnahmen ab 2 Tage mit mindestens 10h Programm
  • Für die Förderung muss eine ausgefüllte Teilnehmenden-Liste mit Unterschrift des Veranstalters und ein schriftlicher Nachweis (z.B. Zeltplatz- oder Hausrechnung) mit Anzahl der Teilnehmenden und der Dauer eingereicht werden. Außerdem benötigen wir die ausgefüllte Datei zum Programmablauf.
  • Er kann parallel zu einem LJP-Antrag (DPSG Paderborn) gestellt werden.
  • Es darf kein Gewinn / Überschuss erzielt werden. Die Gesamtzuschüsse der Maßnahme sowie 10% Eigenanteil der Gesamtkosten dürfen die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen. Die Verantwortung liegt beim Veranstalter der Maßnahme.
  • Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Zahl der eingereichten Anträge. Gefördert wird je Teilnehmenden, pro Tag.
  • Die Teilnehmenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Gefördert werden Maßnahmen der Stämme, die zur Grundausbildungstattfinden, des Bezirkes und Diözesanverbandes oder anderer sozialer Einrichtungen.
  • Der Antrag ist zeitnah einzureichen, jedoch bis spätestens 31.März des Folgejahres.

Die Abgabefrist für den Antrag endet jeweils am 31. März des folgenden Jahres!

Lager (ABER)

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für Leben und Lernen in Gruppen Erlebnis- und Abenteuerorientierte Programme
Herunterladen
Ausbildungs Beihilfe für Leiter*innen

Du hast deine Modulausbildung, den WBK oder deinen Kuratenkurs erfolgreich beendet? Schick uns eine Kopie deines Zertifikates und deine Kontodaten per Email und du bekommst am Ende des Jahres von uns eine Ausbildungs-Prämie gezahlt. Der Betrag ergibt sich aus der Menge der Anträge die im Jahr eingehen.

Projektgelder

Ihr plant ein Projekt und benötigt Gelder? Sprecht uns an, evtl. können wir euch da unterstützen! 

Sonstige Förderungen

Projektförderung Jugendring Dortmund

http://www.jugendring-do.de/s/projektfoerderung

Kinder- und Jugendhilfeplan NRW

http://www.dpsg-paderborn.de/drin/mehr/downloads/

Erich-Meister-Stiftung

Für Infos und Hilfe zur Erich-Meister-Stiftung (Zuschüsse für Sommerlager bei alleinerziehenden Eltern bzw. kinderreichen Familien) meldet euch beim Vorstand

Digitale Formulare direkt ausfüllen